Für
Fahrtausfälle wegen höherer Gewalt wie Hochwasser, Nebel, Sturm,
Schifffahrtssperen
oder
sonstigen technischen Defekten usw. wird keine Haftung übernommen. Die
Fahrt bzw.
Charterfahrten
sind vor Beginn der Fahrt zu entrichten. Mitgebrachte Speisen und
Getränke
dürfen
an Bord nicht verzehrt werden.
|